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Was verlangt der EU AI Act von Ihrem Unternehmen?
Zwei Pflichten gelten seit dem 2. August 2026 — auch für kleine Betriebe. In vier Minuten sehen Sie, wo Sie stehen.
- GILT SEIT 02.08.2026
- ~4 MIN · 20 FRAGEN
Seit wann gilt was — die fünf Termine des AI Act
Der AI Act gilt nicht auf einen Schlag, sondern in Stufen. Zwei dieser Stufen sind längst keine Termine mehr, sondern geltendes Recht — und genau die betreffen die meisten Betriebe.
2. Februar 2025 — Verbotene Praktiken
Einige Anwendungen sind seitdem europaweit untersagt, etwa das Auswerten von Emotionen am Arbeitsplatz. Für die meisten Betriebe ist das kein Thema — wer aber Kameraauswertung, Bewerber-Scoring oder Stimmungsanalysen einsetzt, sollte hier genau hinsehen.
2. August 2025 — Pflichten für Anbieter allgemeiner KI-Modelle
Das betrifft die Hersteller der großen Sprachmodelle, nicht Sie als Anwender. Für Sie ist nur eines wichtig: Ihr Anbieter muss die Informationen liefern, die Sie für Ihre eigene Dokumentation brauchen.
2. August 2026 — Transparenz und KI-Kompetenz
Das ist der Anlass dieses Checks. Menschen müssen erkennen können, wenn sie es mit einer KI zu tun haben (Art. 50), und wer KI einsetzt, muss dafür sorgen, dass die eigenen Leute damit umgehen können (Art. 4). Beides gilt unabhängig von der Betriebsgröße.
Sie stehen hier
2. Dezember 2027 — Hochrisiko-Systeme nach Anhang III
Für KI, die über Menschen entscheidet oder sie bewertet — Bewerberauswahl, Leistungsbewertung, Bonität, biometrische Erkennung. Diese Frist wurde durch den Digital Omnibus verschoben, Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026. Wer im Netz noch ein Datum aus 2026 liest, liest einen überholten Stand.
2. August 2028 — Hochrisiko-Systeme nach Anhang I
KI in Produkten, die ohnehin ein Zulassungsverfahren durchlaufen, etwa Maschinen oder Medizinprodukte. Betrifft Hersteller, nicht Anwender — ebenfalls durch den Digital Omnibus verschoben.
In Deutschland ist die Aufsicht seit Juni 2026 national geregelt; die Bundesnetzagentur ist die nationale Koordinierungsstelle. Was das für Ihren Betrieb bedeutet, hängt weniger vom Datum ab als davon, was bei Ihnen tatsächlich im Einsatz ist — das klärt der Selbstcheck in vier Minuten →
Bewertet nach Rechtsstand 02.08.2026, inklusive Digital Omnibus vom 27.07.2026 · Katalog quickcheck-1.0 · Strukturierte Selbsteinschätzung, keine Rechtsberatung.
Wo steht Ihr Unternehmen? Der Selbstcheck in vier Minuten
Bevor Sie starten
Wo steht Ihr Unternehmen beim AI Act?
Zwanzig Fragen in vier Kapiteln, alle als Auswahl, kein Freitext. Sie brauchen keine Aktenlage — es reicht, wenn Sie den Betrieb kennen. Am Ende sehen Sie zwei getrennte Einschätzungen: wie gut Sie die heute geltenden Pflichten erfüllen, und ob es Anhaltspunkte für Hochrisiko-Anwendungen gibt.
- ~ 4 Min
- 20 Fragen
- anonym
- kein Login
- Ergebnis sofort
Was wir prüfen
Kapitel 1 — Ihre KI-Systeme (5 Fragen): Welche Werkzeuge im Einsatz sind, ob es eine Übersicht gibt, ob Mitarbeiter eigenständig Tools nutzen und welche Daten hineingehen.
Kapitel 2 — Ihre Rolle (2 Fragen): Ob Sie KI nur nutzen oder unter eigenem Namen anbieten, und ob Sie Modelle anpassen.
Kapitel 3 — Ihre Pflichten (9 Fragen): Transparenzhinweise, Kennzeichnung veröffentlichter Inhalte, Einweisung und Nachweis, Richtlinie, Auftragsverarbeitung, Freigabeprozess, menschliches Eingreifen, Vorfälle.
Kapitel 4 — Ihr Unternehmen (4 Fragen): Branche, Größe, Tätigkeitsfelder, Verantwortlichkeit — nicht bewertet, dient der Einordnung Ihres Berichts.
Dieser Check ist eine strukturierte Selbsteinschätzung und ein Dokumentationswerkzeug. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt im Einzelfall keine anwaltliche Prüfung.
Der interaktive Check benötigt JavaScript. Sie können uns Ihre Situation auch direkt schildern — wir ordnen das gemeinsam im kostenlosen Erstgespräch ein.
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Was der AI Act regelt — in vier Sätzen
Der EU AI Act, offiziell Verordnung (EU) 2024/1689, ist das erste umfassende KI-Gesetz der Welt und gilt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar. Er sortiert KI-Anwendungen nach Risiko: Ein kleiner Teil ist verboten, ein klar umrissener Teil gilt als Hochrisiko und muss aufwendig kontrolliert werden, der große Rest — darunter praktisch alles, was ein Mittelständler im Alltag einsetzt — unterliegt Transparenz- und Sorgfaltspflichten. Wie viel auf Sie zukommt, hängt an zwei Fragen: Was setzen Sie ein, und in welcher Rolle — als Anwender, als Anbieter oder als Wiederverkäufer. Für die allermeisten Betriebe lautet die Antwort: Anwender, mit überschaubaren, aber echten Pflichten, die seit dem 2. August 2026 gelten.
Warum das auch kleine Betriebe betrifft
„Wir haben doch gar keine KI"
Das ist der häufigste Satz zu diesem Thema — und in den meisten Betrieben stimmt er nicht mehr. KI ist selten eine Anschaffung, über die im Führungskreis entschieden wurde. Sie kommt durch die Hintertür: Jemand im Büro schreibt Angebotstexte mit ChatGPT. Der Vertrieb lässt sich E-Mails vorformulieren. Copilot liegt im Office-Paket, das Sie ohnehin bezahlen. Die Buchhaltungssoftware „erkennt" Belege automatisch. Auf der Website läuft ein Chat-Assistent, den vor zwei Jahren eine Agentur eingebaut hat.
Für den AI Act ist keiner dieser Fälle exotisch. Sobald KI beruflich eingesetzt wird, greifen die Pflichten zur KI-Kompetenz — und sobald ein KI-System nach außen mit Menschen spricht, greift die Transparenzpflicht. Es spielt keine Rolle, ob Sie fünf oder fünfzig Mitarbeiter haben, und es spielt keine Rolle, ob Sie das Werkzeug gekauft oder es jemand kostenlos benutzt hat.
Die unangenehmste Variante ist die dritte: Werkzeuge, von denen die Geschäftsführung nichts weiß. Verantwortlich sind Sie trotzdem. Deshalb beginnt jede sinnvolle Umsetzung nicht mit einem Dokument, sondern mit einer Liste — welche KI läuft bei uns überhaupt.
Betreiber, Anbieter oder Händler — Ihre Rolle entscheidet über den Aufwand
Der AI Act verteilt die Pflichten nach Rollen, und der Unterschied ist erheblich.
Betreiber
Ist, wer KI im eigenen Betrieb einsetzt. Das trifft auf die große Mehrheit zu, und es ist die schlankeste Rolle: Transparenz nach außen, Kompetenz nach innen, ein wenig Dokumentation.
Anbieter
Ist, wer KI-Funktionen unter eigenem Namen oder eigener Marke bereitstellt, Modelle nachtrainiert oder ein eigenes KI-Produkt verkauft. Hier wird es deutlich anspruchsvoller — und hier gehört eine fachkundige Prüfung dazu, nicht ein Selbsttest.
Händler
Verkauft KI-Produkte anderer Anbieter weiter, ohne sie selbst zu entwickeln oder anzupassen. Die eigenen Pflichten hängen dann stark davon ab, was bereits der Anbieter geleistet hat.
Wichtig, weil es fast immer falsch verstanden wird: Die reine Nutzung von ChatGPT, Claude oder Gemini macht Sie nicht zum Anbieter des dahinterliegenden Modells. Sie bleiben Betreiber. Anders sieht es aus, wenn Sie ein solches Modell in Ihr eigenes Produkt einbauen und Ihren Kunden als Ihre Funktion verkaufen — dann verschiebt sich die Rolle, und mit ihr der Pflichtenkatalog.
Was der AI Act konkret von Ihnen verlangt
Art. 50: Menschen müssen erkennen können, dass eine KI im Spiel ist
Die Transparenzpflicht ist die greifbarste Anforderung des ganzen Gesetzes, und sie lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Niemand soll unbemerkt mit einer Maschine sprechen oder unbemerkt Maschinen-Inhalte für echt halten.
Für den Alltag heißt das drei Dinge:
Chatbot und Telefonassistent. Wer mit Ihrem KI-Assistenten spricht, muss das gleich zu Beginn erfahren — nicht auf Nachfrage, nicht in der Datenschutzerklärung, sondern dort, wo das Gespräch anfängt. Ein Satz genügt, wenn er rechtzeitig kommt und klar ist. Sinnvoll ist außerdem der Hinweis, wie man einen Menschen erreicht.
Veröffentlichte KI-Inhalte. Texte, Bilder, Audio oder Video, die Sie mit KI erzeugen und veröffentlichen, gehören gekennzeichnet — auf zwei Ebenen: technisch in den Metadaten der Datei, was in der Regel das erzeugende Werkzeug übernimmt, und sichtbar für den Menschen, der den Inhalt vor sich hat. Rein interne Texte, Zusammenfassungen und Übersetzungen sind nicht gemeint.
Realistische Darstellungen echter Personen oder Ereignisse. KI-Stimmen, KI-Avatare, Deepfakes: Hier ist die Offenlegung nicht verhandelbar. Wenn Sie so etwas einsetzen — auch nur in einem Werbespot —, muss klar erkennbar sein, dass die Darstellung künstlich erzeugt ist.
Art. 4: Wer KI einsetzt, muss wissen, was er tut
Die zweite seit August 2026 geltende Pflicht heißt KI-Kompetenz und ist weniger spektakulär, aber breiter: Unternehmen müssen dafür sorgen, dass die Menschen, die KI einsetzen, ausreichend Verständnis dafür mitbringen — angemessen zu ihrer Aufgabe und zu dem, was schiefgehen kann.
Was das nicht heißt: Es gibt keine vorgeschriebene Schulung, kein amtliches Zertifikat und keine Behörde, die Ihnen KI-Kompetenz bescheinigt. Wer Ihnen ein „AI-Act-Zertifikat" verkauft, verkauft ein Produkt, das das Gesetz nicht kennt.
Was es schon heißt: Ihre Leute sollten wissen, welche Werkzeuge freigegeben sind, welche Daten hineindürfen und welche nicht, dass KI-Ergebnisse falsch sein können und wer vor der Weitergabe nach außen darauf schaut. Eine ordentliche Einweisung, eine Seite schriftliche Richtlinie und eine Teilnehmerliste mit Datum decken den Kern ab. Der Aufwand liegt eher bei Tagen als bei Wochen.
Was daraus an Unterlagen entsteht
Am Ende ist der AI Act für einen normalen Betrieb vor allem eine Dokumentationsaufgabe. Fünf Dinge sollten vorhanden und auffindbar sein:
- eine Übersicht der eingesetzten KI-Systeme, mit Zweck und Verantwortlichem,
- eine kurze schriftliche Richtlinie zum KI-Einsatz, die im Haus auch angekommen ist,
- ein Nachweis über die Einweisung der Mitarbeitenden,
- die Transparenzhinweise, die tatsächlich in Chat, Telefon und Veröffentlichungen stehen,
- eine Regel, wann ein Mensch eingreift, und ein Weg für den Fall, dass etwas schiefgeht.
Im Prüfungsfall zählt, was dokumentiert ist — nicht, was man sich gedacht hat. Deshalb ist die Frage, wo diese Unterlagen leben, keine Nebensache: In einem Ordner auf einem Laufwerk, das niemand pflegt, sind sie nach einem Jahr wertlos. Sinnvoller ist der Ort, an dem Ihre übrige Betriebsdokumentation ohnehin geführt wird.
Was passiert, wenn man nichts tut
Bußgelder — und was davon für kleine Unternehmen gilt
Die Zahl, die überall steht, lautet: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Sie ist richtig, aber sie beschreibt den obersten Rahmen für die schwerste Kategorie — die verbotenen Praktiken. Für die übrigen Verstöße liegt der Rahmen darunter.
Entscheidender für einen Mittelständler ist eine Regel, die selten mitzitiert wird: Für kleine und mittlere Unternehmen sieht Art. 99 Abs. 6 ausdrücklich vor, dass der jeweils niedrigere der beiden Beträge gilt — also der Prozentsatz vom Umsatz, wenn dieser unter dem Festbetrag liegt. Für einen Betrieb mit einer Million Euro Umsatz ist die Millionenzahl aus den Schlagzeilen damit nicht die relevante Größe.
Das ist keine Entwarnung und soll auch keine sein. Es ist nur die realistische Einordnung, die man braucht, um vernünftig zu entscheiden, wie viel Aufwand angemessen ist.
Der wahrscheinlichere Fall: jemand fragt nach
Die praktische Erfahrung mit neuen EU-Regeln ist: Der erste, der nachfragt, ist selten eine Behörde. Es ist ein Kunde, der wissen will, ob seine Daten in einem KI-System landen. Es ist ein Auftraggeber, der in der Ausschreibung eine Erklärung zum KI-Einsatz verlangt. Es ist die Versicherung, der Wirtschaftsprüfer oder der Konzern, der Sie als Lieferanten führt und seine eigene Lieferkette absichern muss.
In diesen Situationen brauchen Sie keine Rechtsberatung, sondern Unterlagen: eine Liste, eine Richtlinie, einen Nachweis. Wer sie hat, beantwortet die Frage in zehn Minuten. Wer sie nicht hat, verliert eine Woche — oder den Auftrag.
Wo Ihr Betrieb heute steht, zeigt der Selbstcheck →
Rechtlicher Hinweis. Die Informationen auf dieser Seite geben den Stand vom 2. August 2026 wieder und richten sich an kleine und mittlere Unternehmen. Sie sind allgemein gehalten, beschreiben typische Konstellationen und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Petersen Digital Solutions erbringt keine Rechtsdienstleistungen; wir unterstützen bei der organisatorischen und technischen Umsetzung. Für die rechtliche Bewertung Ihres konkreten Falls — insbesondere bei möglichen Hochrisiko-Anwendungen oder wenn Sie KI-Funktionen selbst anbieten — ziehen Sie bitte anwaltlichen Rat hinzu. Maßgeblich ist allein der Verordnungstext in seiner jeweils geltenden Fassung. Quellen: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2024/1689 · Bundesnetzagentur.
Wenn Sie nicht allein anfangen wollen
Wenn Sie das nicht allein ordnen wollen
Die Pflichten, die heute gelten, sind für einen normalen Betrieb machbar. Die Frage ist meistens nicht, ob man es kann, sondern wer es macht — und wo die Unterlagen danach liegen, damit sie in zwei Jahren noch stimmen.
Compliance-Start: die Pflichten einmal sauber aufsetzen
Wir gehen den Betrieb einmal durch: Bestandsaufnahme der eingesetzten KI, Rollenklärung, fertige Transparenzhinweise für Website, Chat und Telefon, eine Richtlinie, die Ihre Leute auch lesen, und eine dokumentierte Einweisung. Am Ende haben Sie einen Ordner, den Sie einem Auftraggeber vorlegen können — und eine Liste dessen, was in den nächsten zwölf Monaten dazukommt. Keine Rechtsberatung, sondern die organisatorische Umsetzung; wo eine juristische Bewertung nötig ist, sagen wir es.
Erstgespräch vereinbarenPetersen KI Betriebssteuerung: KI einführen, die von Anfang an dokumentiert ist
Der häufigste Befund in diesem Check ist nicht ein verbotenes System, sondern Unübersichtlichkeit: vierzehn kostenlose Werkzeuge, von denen niemand alle kennt. Unsere eigene Betriebssteuerung geht den umgekehrten Weg — KI-Funktionen für Büro, Lager, Werkstatt und Kundenkontakt in einem System, mit einem Verantwortlichen, nachvollziehbaren Vorgängen und Transparenzhinweisen, die im Kundenkontakt von Haus aus richtig gesetzt sind. Das erfüllt den AI Act nicht für Sie. Es verkleinert aber die Fläche, die Sie überhaupt dokumentieren müssen.
Die Betriebssteuerung ansehenHäufige Fragen zum EU AI Act
Gilt der EU AI Act auch für einen Betrieb mit fünf Mitarbeitern?
Wir nutzen nur ChatGPT im Büro — reicht das schon für eine Betroffenheit?
Ab wann gilt der AI Act, und was gilt heute schon?
Stimmt es, dass Fristen verschoben wurden?
Reicht ein Hinweis im Impressum oder in der Datenschutzerklärung?
Werden wir zum Anbieter, wenn wir ChatGPT oder Copilot einsetzen?
Müssen wir KI-Texte und KI-Bilder kennzeichnen?
Wie hoch sind die Bußgelder für ein kleines Unternehmen wirklich?
Wer kontrolliert das in Deutschland?
Ist unser Chatbot damit automatisch ein Hochrisiko-System?
Wie viel Aufwand ist die Umsetzung für einen normalen Betrieb?
Was passiert mit unseren Antworten in diesem Check?
Frage nicht dabei?
Kostenloses Erstgespräch