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Was verlangt der EU AI Act von Ihrem Unternehmen?

Zwei Pflichten gelten seit dem 2. August 2026 — auch für kleine Betriebe. In vier Minuten sehen Sie, wo Sie stehen.

  • GILT SEIT 02.08.2026
  • ~4 MIN · 20 FRAGEN

Seit wann gilt was — die fünf Termine des AI Act

Der AI Act gilt nicht auf einen Schlag, sondern in Stufen. Zwei dieser Stufen sind längst keine Termine mehr, sondern geltendes Recht — und genau die betreffen die meisten Betriebe.

02.02.2025 GILT SEIT

2. Februar 2025 — Verbotene Praktiken

Einige Anwendungen sind seitdem europaweit untersagt, etwa das Auswerten von Emotionen am Arbeitsplatz. Für die meisten Betriebe ist das kein Thema — wer aber Kameraauswertung, Bewerber-Scoring oder Stimmungsanalysen einsetzt, sollte hier genau hinsehen.

02.08.2025 GILT SEIT

2. August 2025 — Pflichten für Anbieter allgemeiner KI-Modelle

Das betrifft die Hersteller der großen Sprachmodelle, nicht Sie als Anwender. Für Sie ist nur eines wichtig: Ihr Anbieter muss die Informationen liefern, die Sie für Ihre eigene Dokumentation brauchen.

02.08.2026 GILT SEIT

2. August 2026 — Transparenz und KI-Kompetenz

Das ist der Anlass dieses Checks. Menschen müssen erkennen können, wenn sie es mit einer KI zu tun haben (Art. 50), und wer KI einsetzt, muss dafür sorgen, dass die eigenen Leute damit umgehen können (Art. 4). Beides gilt unabhängig von der Betriebsgröße.

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02.12.2027 AB 02.12.2027

2. Dezember 2027 — Hochrisiko-Systeme nach Anhang III

Für KI, die über Menschen entscheidet oder sie bewertet — Bewerberauswahl, Leistungsbewertung, Bonität, biometrische Erkennung. Diese Frist wurde durch den Digital Omnibus verschoben, Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026. Wer im Netz noch ein Datum aus 2026 liest, liest einen überholten Stand.

02.08.2028 AB 02.08.2028

2. August 2028 — Hochrisiko-Systeme nach Anhang I

KI in Produkten, die ohnehin ein Zulassungsverfahren durchlaufen, etwa Maschinen oder Medizinprodukte. Betrifft Hersteller, nicht Anwender — ebenfalls durch den Digital Omnibus verschoben.

In Deutschland ist die Aufsicht seit Juni 2026 national geregelt; die Bundesnetzagentur ist die nationale Koordinierungsstelle. Was das für Ihren Betrieb bedeutet, hängt weniger vom Datum ab als davon, was bei Ihnen tatsächlich im Einsatz ist — das klärt der Selbstcheck in vier Minuten →

Wo steht Ihr Unternehmen? Der Selbstcheck in vier Minuten

Bevor Sie starten

Wo steht Ihr Unternehmen beim AI Act?

Zwanzig Fragen in vier Kapiteln, alle als Auswahl, kein Freitext. Sie brauchen keine Aktenlage — es reicht, wenn Sie den Betrieb kennen. Am Ende sehen Sie zwei getrennte Einschätzungen: wie gut Sie die heute geltenden Pflichten erfüllen, und ob es Anhaltspunkte für Hochrisiko-Anwendungen gibt.

  • ~ 4 Min
  • 20 Fragen
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Was wir prüfen

Kapitel 1 — Ihre KI-Systeme (5 Fragen): Welche Werkzeuge im Einsatz sind, ob es eine Übersicht gibt, ob Mitarbeiter eigenständig Tools nutzen und welche Daten hineingehen.

Kapitel 2 — Ihre Rolle (2 Fragen): Ob Sie KI nur nutzen oder unter eigenem Namen anbieten, und ob Sie Modelle anpassen.

Kapitel 3 — Ihre Pflichten (9 Fragen): Transparenzhinweise, Kennzeichnung veröffentlichter Inhalte, Einweisung und Nachweis, Richtlinie, Auftragsverarbeitung, Freigabeprozess, menschliches Eingreifen, Vorfälle.

Kapitel 4 — Ihr Unternehmen (4 Fragen): Branche, Größe, Tätigkeitsfelder, Verantwortlichkeit — nicht bewertet, dient der Einordnung Ihres Berichts.

Der interaktive Check benötigt JavaScript. Sie können uns Ihre Situation auch direkt schildern — wir ordnen das gemeinsam im kostenlosen Erstgespräch ein.

Was der AI Act regelt — in vier Sätzen

Der EU AI Act, offiziell Verordnung (EU) 2024/1689, ist das erste umfassende KI-Gesetz der Welt und gilt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar. Er sortiert KI-Anwendungen nach Risiko: Ein kleiner Teil ist verboten, ein klar umrissener Teil gilt als Hochrisiko und muss aufwendig kontrolliert werden, der große Rest — darunter praktisch alles, was ein Mittelständler im Alltag einsetzt — unterliegt Transparenz- und Sorgfaltspflichten. Wie viel auf Sie zukommt, hängt an zwei Fragen: Was setzen Sie ein, und in welcher Rolle — als Anwender, als Anbieter oder als Wiederverkäufer. Für die allermeisten Betriebe lautet die Antwort: Anwender, mit überschaubaren, aber echten Pflichten, die seit dem 2. August 2026 gelten.

Warum das auch kleine Betriebe betrifft

„Wir haben doch gar keine KI"

Das ist der häufigste Satz zu diesem Thema — und in den meisten Betrieben stimmt er nicht mehr. KI ist selten eine Anschaffung, über die im Führungskreis entschieden wurde. Sie kommt durch die Hintertür: Jemand im Büro schreibt Angebotstexte mit ChatGPT. Der Vertrieb lässt sich E-Mails vorformulieren. Copilot liegt im Office-Paket, das Sie ohnehin bezahlen. Die Buchhaltungssoftware „erkennt" Belege automatisch. Auf der Website läuft ein Chat-Assistent, den vor zwei Jahren eine Agentur eingebaut hat.

Für den AI Act ist keiner dieser Fälle exotisch. Sobald KI beruflich eingesetzt wird, greifen die Pflichten zur KI-Kompetenz — und sobald ein KI-System nach außen mit Menschen spricht, greift die Transparenzpflicht. Es spielt keine Rolle, ob Sie fünf oder fünfzig Mitarbeiter haben, und es spielt keine Rolle, ob Sie das Werkzeug gekauft oder es jemand kostenlos benutzt hat.

Die unangenehmste Variante ist die dritte: Werkzeuge, von denen die Geschäftsführung nichts weiß. Verantwortlich sind Sie trotzdem. Deshalb beginnt jede sinnvolle Umsetzung nicht mit einem Dokument, sondern mit einer Liste — welche KI läuft bei uns überhaupt.

Betreiber, Anbieter oder Händler — Ihre Rolle entscheidet über den Aufwand

Der AI Act verteilt die Pflichten nach Rollen, und der Unterschied ist erheblich.

Betreiber

Ist, wer KI im eigenen Betrieb einsetzt. Das trifft auf die große Mehrheit zu, und es ist die schlankeste Rolle: Transparenz nach außen, Kompetenz nach innen, ein wenig Dokumentation.

Anbieter

Ist, wer KI-Funktionen unter eigenem Namen oder eigener Marke bereitstellt, Modelle nachtrainiert oder ein eigenes KI-Produkt verkauft. Hier wird es deutlich anspruchsvoller — und hier gehört eine fachkundige Prüfung dazu, nicht ein Selbsttest.

Händler

Verkauft KI-Produkte anderer Anbieter weiter, ohne sie selbst zu entwickeln oder anzupassen. Die eigenen Pflichten hängen dann stark davon ab, was bereits der Anbieter geleistet hat.

Wichtig, weil es fast immer falsch verstanden wird: Die reine Nutzung von ChatGPT, Claude oder Gemini macht Sie nicht zum Anbieter des dahinterliegenden Modells. Sie bleiben Betreiber. Anders sieht es aus, wenn Sie ein solches Modell in Ihr eigenes Produkt einbauen und Ihren Kunden als Ihre Funktion verkaufen — dann verschiebt sich die Rolle, und mit ihr der Pflichtenkatalog.

Was der AI Act konkret von Ihnen verlangt

Art. 50: Menschen müssen erkennen können, dass eine KI im Spiel ist

Die Transparenzpflicht ist die greifbarste Anforderung des ganzen Gesetzes, und sie lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Niemand soll unbemerkt mit einer Maschine sprechen oder unbemerkt Maschinen-Inhalte für echt halten.

Für den Alltag heißt das drei Dinge:

Chatbot und Telefonassistent. Wer mit Ihrem KI-Assistenten spricht, muss das gleich zu Beginn erfahren — nicht auf Nachfrage, nicht in der Datenschutzerklärung, sondern dort, wo das Gespräch anfängt. Ein Satz genügt, wenn er rechtzeitig kommt und klar ist. Sinnvoll ist außerdem der Hinweis, wie man einen Menschen erreicht.

Veröffentlichte KI-Inhalte. Texte, Bilder, Audio oder Video, die Sie mit KI erzeugen und veröffentlichen, gehören gekennzeichnet — auf zwei Ebenen: technisch in den Metadaten der Datei, was in der Regel das erzeugende Werkzeug übernimmt, und sichtbar für den Menschen, der den Inhalt vor sich hat. Rein interne Texte, Zusammenfassungen und Übersetzungen sind nicht gemeint.

Realistische Darstellungen echter Personen oder Ereignisse. KI-Stimmen, KI-Avatare, Deepfakes: Hier ist die Offenlegung nicht verhandelbar. Wenn Sie so etwas einsetzen — auch nur in einem Werbespot —, muss klar erkennbar sein, dass die Darstellung künstlich erzeugt ist.

Art. 4: Wer KI einsetzt, muss wissen, was er tut

Die zweite seit August 2026 geltende Pflicht heißt KI-Kompetenz und ist weniger spektakulär, aber breiter: Unternehmen müssen dafür sorgen, dass die Menschen, die KI einsetzen, ausreichend Verständnis dafür mitbringen — angemessen zu ihrer Aufgabe und zu dem, was schiefgehen kann.

Was das nicht heißt: Es gibt keine vorgeschriebene Schulung, kein amtliches Zertifikat und keine Behörde, die Ihnen KI-Kompetenz bescheinigt. Wer Ihnen ein „AI-Act-Zertifikat" verkauft, verkauft ein Produkt, das das Gesetz nicht kennt.

Was es schon heißt: Ihre Leute sollten wissen, welche Werkzeuge freigegeben sind, welche Daten hineindürfen und welche nicht, dass KI-Ergebnisse falsch sein können und wer vor der Weitergabe nach außen darauf schaut. Eine ordentliche Einweisung, eine Seite schriftliche Richtlinie und eine Teilnehmerliste mit Datum decken den Kern ab. Der Aufwand liegt eher bei Tagen als bei Wochen.

Was daraus an Unterlagen entsteht

Am Ende ist der AI Act für einen normalen Betrieb vor allem eine Dokumentationsaufgabe. Fünf Dinge sollten vorhanden und auffindbar sein:

  • eine Übersicht der eingesetzten KI-Systeme, mit Zweck und Verantwortlichem,
  • eine kurze schriftliche Richtlinie zum KI-Einsatz, die im Haus auch angekommen ist,
  • ein Nachweis über die Einweisung der Mitarbeitenden,
  • die Transparenzhinweise, die tatsächlich in Chat, Telefon und Veröffentlichungen stehen,
  • eine Regel, wann ein Mensch eingreift, und ein Weg für den Fall, dass etwas schiefgeht.

Im Prüfungsfall zählt, was dokumentiert ist — nicht, was man sich gedacht hat. Deshalb ist die Frage, wo diese Unterlagen leben, keine Nebensache: In einem Ordner auf einem Laufwerk, das niemand pflegt, sind sie nach einem Jahr wertlos. Sinnvoller ist der Ort, an dem Ihre übrige Betriebsdokumentation ohnehin geführt wird.

Was passiert, wenn man nichts tut

Bußgelder — und was davon für kleine Unternehmen gilt

Die Zahl, die überall steht, lautet: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Sie ist richtig, aber sie beschreibt den obersten Rahmen für die schwerste Kategorie — die verbotenen Praktiken. Für die übrigen Verstöße liegt der Rahmen darunter.

Entscheidender für einen Mittelständler ist eine Regel, die selten mitzitiert wird: Für kleine und mittlere Unternehmen sieht Art. 99 Abs. 6 ausdrücklich vor, dass der jeweils niedrigere der beiden Beträge gilt — also der Prozentsatz vom Umsatz, wenn dieser unter dem Festbetrag liegt. Für einen Betrieb mit einer Million Euro Umsatz ist die Millionenzahl aus den Schlagzeilen damit nicht die relevante Größe.

Das ist keine Entwarnung und soll auch keine sein. Es ist nur die realistische Einordnung, die man braucht, um vernünftig zu entscheiden, wie viel Aufwand angemessen ist.

Der wahrscheinlichere Fall: jemand fragt nach

Die praktische Erfahrung mit neuen EU-Regeln ist: Der erste, der nachfragt, ist selten eine Behörde. Es ist ein Kunde, der wissen will, ob seine Daten in einem KI-System landen. Es ist ein Auftraggeber, der in der Ausschreibung eine Erklärung zum KI-Einsatz verlangt. Es ist die Versicherung, der Wirtschaftsprüfer oder der Konzern, der Sie als Lieferanten führt und seine eigene Lieferkette absichern muss.

In diesen Situationen brauchen Sie keine Rechtsberatung, sondern Unterlagen: eine Liste, eine Richtlinie, einen Nachweis. Wer sie hat, beantwortet die Frage in zehn Minuten. Wer sie nicht hat, verliert eine Woche — oder den Auftrag.

Wo Ihr Betrieb heute steht, zeigt der Selbstcheck →

Wenn Sie nicht allein anfangen wollen

Wenn Sie das nicht allein ordnen wollen

Die Pflichten, die heute gelten, sind für einen normalen Betrieb machbar. Die Frage ist meistens nicht, ob man es kann, sondern wer es macht — und wo die Unterlagen danach liegen, damit sie in zwei Jahren noch stimmen.

Compliance-Start: die Pflichten einmal sauber aufsetzen

Wir gehen den Betrieb einmal durch: Bestandsaufnahme der eingesetzten KI, Rollenklärung, fertige Transparenzhinweise für Website, Chat und Telefon, eine Richtlinie, die Ihre Leute auch lesen, und eine dokumentierte Einweisung. Am Ende haben Sie einen Ordner, den Sie einem Auftraggeber vorlegen können — und eine Liste dessen, was in den nächsten zwölf Monaten dazukommt. Keine Rechtsberatung, sondern die organisatorische Umsetzung; wo eine juristische Bewertung nötig ist, sagen wir es.

Erstgespräch vereinbaren

Petersen KI Betriebssteuerung: KI einführen, die von Anfang an dokumentiert ist

Der häufigste Befund in diesem Check ist nicht ein verbotenes System, sondern Unübersichtlichkeit: vierzehn kostenlose Werkzeuge, von denen niemand alle kennt. Unsere eigene Betriebssteuerung geht den umgekehrten Weg — KI-Funktionen für Büro, Lager, Werkstatt und Kundenkontakt in einem System, mit einem Verantwortlichen, nachvollziehbaren Vorgängen und Transparenzhinweisen, die im Kundenkontakt von Haus aus richtig gesetzt sind. Das erfüllt den AI Act nicht für Sie. Es verkleinert aber die Fläche, die Sie überhaupt dokumentieren müssen.

Die Betriebssteuerung ansehen

Häufige Fragen zum EU AI Act

Gilt der EU AI Act auch für einen Betrieb mit fünf Mitarbeitern?
Ja. Die Verordnung unterscheidet nach Risiko und nach Rolle, nicht nach Betriebsgröße. Sobald jemand bei Ihnen KI beruflich einsetzt, greift die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4. Sobald Kunden mit einem KI-Assistenten sprechen, greift die Transparenzpflicht nach Art. 50. Beides gilt seit dem 2. August 2026. Erleichterungen für kleine Unternehmen gibt es an anderer Stelle: beim Bußgeldrahmen und bei der Ausgestaltung der Dokumentation.
Wir nutzen nur ChatGPT im Büro — reicht das schon für eine Betroffenheit?
Das reicht. Wer KI-Werkzeuge im Arbeitsalltag einsetzt, muss dafür sorgen, dass die Mitarbeitenden mit ihnen umgehen können: Was darf hinein, was nicht, wann ein Ergebnis vor der Weitergabe nach außen noch kontrolliert wird. Eine Einweisung und eine kurze schriftliche Richtlinie decken den Kern ab. Was nicht reicht: es niemandem gesagt zu haben und darauf zu hoffen, dass es schon gutgeht.
Ab wann gilt der AI Act, und was gilt heute schon?
Die Verordnung ist seit 2024 in Kraft und wird stufenweise wirksam. Seit dem 2. Februar 2025 gelten die Verbote bestimmter Praktiken, seit dem 2. August 2025 die Pflichten für Anbieter allgemeiner KI-Modelle, seit dem 2. August 2026 die Transparenzpflicht und die KI-Kompetenzpflicht. Die Anforderungen an Hochrisiko-Systeme folgen am 2. Dezember 2027 und am 2. August 2028.
Stimmt es, dass Fristen verschoben wurden?
Ja, aber nicht alle. Der Digital Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744, ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und hat die Hochrisiko-Fristen nach hinten geschoben: Anhang III auf den 2. Dezember 2027, Anhang I auf den 2. August 2028. Unverändert geblieben sind die Verbote und die Pflichten, die seit August 2026 gelten. Viele Übersichten im Netz zeigen noch den alten Stand — prüfen Sie bei jeder Quelle das Datum.
Reicht ein Hinweis im Impressum oder in der Datenschutzerklärung?
Für einen Chatbot oder Telefonassistenten reicht das nicht. Der Hinweis muss dort stehen, wo das Gespräch beginnt, und er muss rechtzeitig kommen — also bevor jemand sein Anliegen schildert, nicht auf einer Unterseite, die niemand öffnet. Ein Satz genügt: dass hier ein KI-System antwortet und wie ein Mensch erreichbar ist. In der Datenschutzerklärung darf er zusätzlich stehen.
Werden wir zum Anbieter, wenn wir ChatGPT oder Copilot einsetzen?
Nein. Die reine Nutzung fremder KI-Werkzeuge macht Sie nicht zum Anbieter des dahinterliegenden Modells. Sie sind Betreiber, und das ist die deutlich schlankere Rolle. Anders wird es, wenn Sie KI-Funktionen unter Ihrem eigenen Namen anbieten, Modelle nachtrainieren oder ein eigenes KI-Produkt verkaufen: Dann kommen Anbieterpflichten hinzu, und die Einordnung gehört in fachkundige Hände statt in einen Selbsttest.
Müssen wir KI-Texte und KI-Bilder kennzeichnen?
Wenn Sie sie veröffentlichen, ja. Der AI Act kennt zwei Ebenen: eine technische Markierung in den Metadaten, die in der Regel das erzeugende Werkzeug setzt, und eine für Menschen erkennbare Kennzeichnung dort, wo der Inhalt erscheint. Besonders streng ist die Lage bei realistischen Darstellungen echter Personen oder Ereignisse — dort ist die Offenlegung nicht verhandelbar. Rein interne Texte und Übersetzungen sind nicht gemeint.
Wie hoch sind die Bußgelder für ein kleines Unternehmen wirklich?
Der oberste Rahmen liegt bei 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes und gilt für die verbotenen Praktiken; für andere Verstöße liegt er darunter. Für kleine und mittlere Unternehmen sieht Art. 99 Abs. 6 ausdrücklich vor, dass der jeweils niedrigere der beiden Beträge gilt. Für einen Betrieb mit einer Million Euro Umsatz ist damit der Prozentsatz die maßgebliche Größe, nicht die Millionenzahl aus den Schlagzeilen.
Wer kontrolliert das in Deutschland?
Deutschland hat die Aufsicht im Juni 2026 national geregelt; die Bundesnetzagentur ist die nationale Koordinierungsstelle, daneben bleiben die bestehenden Fachbehörden zuständig. Für den Alltag ist eine andere Beobachtung wichtiger als die Behördenstruktur: Nachfragen kommen erfahrungsgemäß zuerst von Kunden, von Auftraggebern in Ausschreibungen und von Versicherern. Die wollen Unterlagen sehen, keine Absichtserklärungen.
Ist unser Chatbot damit automatisch ein Hochrisiko-System?
Nein. Ein Chatbot, der Fragen zu Ihren Leistungen beantwortet, fällt in aller Regel unter die Transparenzpflicht und nicht in die Hochrisiko-Kategorie. Hochrisiko wird es dort, wo KI über Menschen entscheidet oder sie bewertet: Bewerberauswahl, Leistungsbewertung von Mitarbeitenden, Bonität, biometrische Erkennung, kritische Infrastruktur. Für diese Anwendungen gilt nach heutigem Stand der 2. Dezember 2027.
Wie viel Aufwand ist die Umsetzung für einen normalen Betrieb?
Für die heute geltenden Pflichten meist weniger, als befürchtet. Einen Transparenzhinweis in Chat und Telefonassistenten zu ergänzen, ist eine Sache von ein bis drei Tagen. Eine Einweisung samt Nachweis und eine einseitige Richtlinie liegen bei zwei bis fünf Tagen. Zeit kostet vor allem die vollständige Übersicht der eingesetzten Systeme, weil dafür alle Abteilungen befragt werden müssen. Aufwendig wird es erst bei Hochrisiko-Anwendungen.
Was passiert mit unseren Antworten in diesem Check?
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